Allgemeine Vertragsbedingungen für Schulungen der GEB mbH

Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit den Vertragsregeln einverstanden.

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Gesellschaft für elementare Bildung mbH (GEB mbH) mit Sitz in 39106 Magdeburg, Agnetenstraße 14 und ihren Teilnehmer*innen von Schulungen. Sie gelten für die Durchführung von ein- und mehrtägigen Fortbildungs- und Qualifizierungsveranstaltungen wie Fachseminaren, Inhouse-Schulungen, Workshops und Kursen, nachfolgend unter dem Oberbegriff Schulung zusammengefasst.

1. Anmeldung und Kursbeginn

Der Beginn, die Dauer und die Anzahl der Module einer Schulung sowie weitere Hinweise werden in der Ausschreibung der Schulung angezeigt bzw. mit der Anmeldebestätigung den Teilnehmer*innen per E-Mail zugesendet. Weitere Informationen sind individuell per Anruf oder E-Mail zu erfragen.

Das Anmeldeverfahren erfolgt in der Regel über eine Onlineanmeldung auf der Homepage der GEB mbH.

Die Schulung ist mit Eingang der Zahlung (siehe Punkt 4) verbindlich gebucht.

2. Durchführung

Für die Organisation und Durchführung der Schulung zeichnet sich die GEB mbH verantwortlich.

Bei Verschiebung des Beginns der Schulung oder des Zeitpunktes einzelner Module einer Schulung bleibt die Anmeldung rechtskräftig.

3. Ausfall einer Schulung

Kommt eine Schulung nicht zustande, werden die Teilnehmer*innen spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn benachrichtigt. Die GEB bietet – wenn möglich – einen Ausweichtermin an. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden zurück überwiesen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Zahlung der Schulungsgebühr

Über die Schulungsgebühr wird im jeweiligen Ausschreibungstext informiert. Die Zahlung der Schulungsgebühr erfolgt vor der Schulung und wird mit Eingang der Rechnung fällig. Die Schulungsgebühr ist unter Angabe der Rechnungs- und der Schulungsnummer auf folgende Bankverbindung zu überweisen:

Zahlungsempfänger: Geschäftskonto GEB GmbH

Bank: Salzlandsparkasse

IBAN: DE55 8005 5500 0201 0467 09

BIC: NOLADE21SES

Betreff: Rechnungsnummer und Schulungsnummer

5. Anzahl der Teilnehmer*innen

Die Anzahl der Teilnehmenden orientiert sich an den Bedingungen des Veranstaltungsortes und den inhaltlichen Bedingungen der Schulungen. Zu beachten sind die aktuell am Veranstaltungsort geltenden Hygienevorschriften. Schulungen können auch in digitaler Form abgehalten werden.

6. Kündigung und Umbuchung einer Schulung

Bei schriftlicher Kenntnisnahme der Nichtteilnahme/ Stornierung oder Kündigung werden bis 8 Wochen vor der Schulung 70% der Schulungsgebühren zurückerstattet, bis 4 Wochen vor Schulungsbeginn 50% und bis 7 Tage vor der Schulung werden 25% der Schulungsgebühren zurückerstattet und danach kann keine Rückerstattung erfolgen.

Bei einem Rücktritt im Verlauf einer ein- oder mehrtägigen Schulung, werden die Gesamtkosten für die Schulung einbehalten.

Der Rücktritt von einer Schulung muss schriftlich erfolgen. Es gilt das Eingangsdatum.

Für Grundlagenschulungen und Aufbauschulungen können besondere Rücktrittsregelungen gelten.

Ersatzteilnehmer*innen können vor Beginn einer Schulung oder bei mehrteiligen Veranstaltungen vor Beginn des Gesamtschulung gestellt werden. Ein Auswechseln der Teilnehmenden während mehrtägiger Schulungen ist nicht möglich.

In Einzelfällen und nach Absprache kann auch eine verabredete Ratenzahlung zur Teilnahme an einer Schulung berechtigen. Die letzte Rate ist vor Schulungsende zu zahlen.

7. Veränderungen des Veranstaltungsortes

Falls sich, aus nicht vorhersehbaren Gründen, der Veranstaltungsort ändert, werden die Teilnehmer*innen rechtzeitig informiert.

8. Verpflegung

Während der Schulungen werden Warm- und Kaltgetränke bereitgestellt. Ein Mittagessen wird im Rahmen der Schulung nicht angeboten.

9. Versicherungsschutz

Für Schulungseilnehmer*innen, die auf Veranlassung des Arbeitgebers (Freistellung während der Arbeitszeit) teilnehmen, gilt der vollständige Versicherungsschutz durch den jeweiligen Arbeitgeber. Schulungsteilnehmer*innen, die außerhalb ihrer Arbeitszeit an Veranstaltungen der GEB mbH teilnehmen, haben keinen Versicherungsschutz.

10. Mahngebühr bei Zahlungsaufforderungen

An nicht getätigte Zahlung an der Schulungsgebühr, wird einmalig erinnert. Für jede weitere Zahlungsaufforderung werden 5,00 € berechnet.

Magdeburg, 01.03.2022